So begann alles in Straubing

 

Im Jahr 1905 wurde erstmals in Straubing von ansässigen Bürgern ein Aufruf zur Gründung einer Vereinigung ehemaliger Angehöriger technischer Truppen getätigt.

Im Straubinger Tagblatt vom 24.März 1905 konnte folgender Artikel gelesen werden.

Neuer Verein :

Behufs Gründung einer „Vereinigung ehemaliger Angehöriger technischer Truppen“ war auf den letzten Samstagabend in der Brauerei Neumayer eine Versammlung einberufen worden, zu der sich eine ganz ansehnliche Zahl Herren, die Interesse für den neuen Verein hatten, einfanden. Der ergangene Aufruf war nicht umsonst erlassen worden:

es erklärten sich sofort 35 Herren bereit, sich dem Vereine anzuschließen.

Aus der Versammlung ward sodann ein engeres Komitee gebildet, bestehend aus den Herren Grotz Joh., Stegbauer Xaver und Zahlhaas Adolf, welches die Aufgabe hat, die Gründung in Fluß zu bringen.

Die Vereinigung wird sich als einen seiner Hauptzwecke stellen, bei eventueller Hochwassergefahr nach Kräften für das Wohl der allgemeinen Menschheit eintreten zu können durch Abstellung geschulter Leute etc. etc. Es findet demnächst wieder eine Versammlung statt, wozu alle Waffenbrüder freundlichst geladen sind.

Bereits zum 01. Mai 1905 wurden die Statuten des Verbandes ehemaliger Angehöriger der k. b. Ingenieurtruppen Grenadierregiment, Pioniere, Eisenbahntruppen, Luftschifferabteilung, Telegraphenkompanie und Fuß-Artillerie festgelegt.

Am 4. Mai 1905 wurden diese Statuten dem Stadtmagistrat Straubing vorgelegt und am 07. Juni 1905 unter der Nummer 99 ins Vereinsregister des Stadtmagistrat Straubing eingetragen.

Die Vorstandschaft des Verbandes ehemaliger Angehöriger technischer Truppen bestand aus.

 

1. VorstandJos. Brand, Strafanstaltsfunktionär
1. Kassier H. Stegbauer, Mechaniker
1. Schriftführer Ad. Zahlhaas, Rentamtsdirektor
ZeugwartJosef Schlecht, Sattler
2. Vorstand Hans Grotz

Beisitzer

Gratzl Jak., Mechaniker

Billinger Gottf., Zimmermeister

Fuchs Karl, Polier

Im Straubinger Tagblatt vom 1. Mai 1912 ist zu lesen:

Das Fest der Fahnenweihe des Verbandes ehemaliger Angehöriger technischer Truppen Straubings und Umgebung findet am nächsten Sonntag da hier statt.

Die Fahne ist nunmehr in einem Schaufenster des Herrn Schneidermeisters Hans Späth beim unteren Tore ausgestellt. Dieselbe ist in den Farben weiß und blau gehalten und wurde die schöne Stickerei in allen Teilen nach eigener Zeichnung im Kloster Aiterhofen hergestellt. Sie zeichnet sich durch präzise Arbeit und einfache jedoch schöne Formen aus. Die weiße Seite der Fahne enthält in einer Umrahmung von Eichenlaub die Embleme technischer Truppenteile mit dem Inschriftenband, darüber das Bild der hl. Barbara, die blaue Gegenseite weist in Lorbeerumrandung das bayer. Wappen auf.

Auch das dem Patenverein Landshut gewidmete Fahnenband wurde durch das genannte Kloster gestickt.

Aus dem Artikel vom Dienstag, den 7. Mai 1912 kann man die Begeisterung und die Freude der Vereinsmitglieder herauslesen über die Fahne des Vereins.

Die angereisten Vereine aus München, Landshut, Neuburg an der Donau, Ingolstadt, Kempten, Lindau und Regensburg wurden vom Bahnhof abgeholt.

Insgesamt waren 13 Vereine anwesend. Vom Vereinslokal „Passauer Hof“ wurde der Festzug und Kirchenzug gestartet.

 

Hier nun einige Paragraphen aus den Statuten des Verbandes.

§ 1

Die im Mai gegründete Vereinigung führt den Namen “Verband ehemaliger Angehöriger der k. b. Ingenieurtruppen“

§ 2

Der Verband hält sich von politischem Parteigetriebe vollständig fern, er verfolgt nur Politik als:

die Pflege der Anhänglichkeit zu den angestammten Monarchen und dem Vaterland;

Kräftigung des Bundes der Waffengemeinschaft und Kameradschaft auch im bürgerlichen Leben, sowie Anhänglichkeit zum bürgerlichen Ingenieurcorps,

Unterstützung kranker Kameraden, sowie Ehrung der mit Tod abgegangenen Kameraden durch Kranzspende und Leichenbegleitung,

Befestigung der Zusammengehörigkeit durch namentliche Versammlungen im Vereinslokale,

Bei außerordentlichen Überschwemmungen oder Eisstoß in Straubing oder dessen Umgebung nimmt der Verband an den Rettungsarbeiten teil.

§ 3

Aufnahmen in den Verband findet jeder Mann welcher in Ehren bei einem technischen bayrischen Truppenteil, oder bei der Fußartillerie gedient hat. Des Weiteren finden auch Aufnahme alle ehemaligen Pioniere in und ausländischer technischer Truppenteile.

§ 4

Die beim Truppenteil zurückgelegte Dienstzeit muss mindestens ein Jahr betragen

§ 5

Die Entscheidung über die Aufnahmen behält sich der Verband vor; bei Abweisung ist der Grund nicht anzugeben.

Die weiteren Paragraphen regeln die Zusammensetzung des Vorstandes, die einzelnen Aufgaben der Vorstandmitglieder, den Ausschluss eines Mitgliedes, seinen Austritt und eventuell auch seinen Wiedereintritt, die Versammlungen, wie die Abstimmungen sein müssen und wann Versammlungen abgehalten werden.

 

Ab Paragraph 44 ist hier einiges aus zeitgeschichtlichen Gründen hervorzuheben

§ 44

Bei den Versammlungen ist allen Frauenspersonen mit Ausnahme der Bedienungen, der Zutritt in das Vereinslokal untersagt.

§ 45

Während der Geschäftsstunden ist das Spielen irgendwelcher Art streng verboten.

§ 46

bei allen Beratungen und Diskussionen muss parlamentarische Geschäftsordnung eingehalten werden.

§ 47

Bei Festlichkeiten und Veranstaltungen finden keine Aufnahmen statt, auch werden keine geschäftlichen Angelegenheiten erledigt.

Die restlichen Paragraphen befassen sich mit der Wahl, der Ausübung des Wahlrechts, der Wählbarkeit, der Durchführung der Wahl und der Zustimmung des gewählten Mitgliedes.

§ 58

der Verband ehemaliger Angehöriger der k. b. Ingenieurtruppen kann sich als aufgelöst betrachten, wenn nur noch 3 Mitglieder vorhanden sind. Das gesamte Bar- und Inventarvermögen des Verbandes fällt bei dessen Auflösung dem Krankenhause der barmherzigen Brüder da hier zu.